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Kirchenwahlen 2019

Kirchenwahlen

 

Warum wählen?

Alle sechs Jahre werden in unserer Kirche die Gemeindeleitungen neu gewählt. Für manche stellt sich dabei die Frage: „Warum sollte ich wählen? Was wähle ich? Wen wähle ich? Warum wird in der Kirche überhaupt gewählt?“

Die Kirche, und damit jede einzelne Gemeinde vor Ort, beruht auf dem Prinzip der Mitarbeit ihrer Mitglieder. Das ist nicht viel anders, als in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Organisation: Nur dann, wenn Menschen sich beteiligen, die anfallenden Arbeiten erledigen, sich sozialgesellschaftlich engagieren – dann funktioniert das Ganze!

In unserer Kirche werden die Leitungsgremien - meist zum größten Teil - mit gewählten Ehrenamtlichen besetzt.

Deren Aufgabe hat Gewicht: Sie erarbeiten Ziele und Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit. Sie entscheiden mit, wer in der Kirchengemeinde hauptamtlich tätig ist. Sie wählen den Pfarrer oder die Pfarrerin und wachen über die Finanzen Ihrer Kirchengemeinde.

Bleibt die Frage, wie diese wichtigen Leitungsämter besetzt werden sollen. In einer Kirche, die nach demokratischen Spielregeln arbeitet, kann das nur durch eine Wahl erfolgen. Denn die Gemeindeleitung repräsentiert alle Gemeindeglieder, handelt stellvertretend für die Gemeindeglieder und integriert verschiedene Positionen und Meinungen aus der Gemeinde.

 

Durch Ihre Wahlbeteiligung berechtigen Sie bestimmte Personen aus der Gemeinde, diese Funktionen auszuüben und im Namen aller und für alle verbindlich zu entscheiden. Und je mehr sich an der Wahl beteiligen, desto gestärkter kann ein Leitungsgremium arbeiten.

Spätestens bis zum 16. November erhalten Sie Ihre persönlichen Briefwahlunterlagen. Bis zum 1. Dezember können Sie dann wählen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Wahlbrief zurück ins Pfarramt oder werfen ihn in einen der aufgestellten Wahlbriefkästen.

 

Ein herzliches Dankeschön schon jetzt für Ihre Unterstützung.

 

Bernd Lange,

Projektleiter Kirchenwahlen 2019 im Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe

 

 

 

Kirchenwahlen

 

 

Der Termin

Die allgemeinen Kirchenwahlen finden am 01. Dezember (1.Advent) 2019 statt.

 

Die Grundlage

Die rechtlichen Grundalgen für die Durchführung der Kirchenwahlen stehen in der Grundordnung (GO) der Evangelischen Landeskirche in Baden und im Leitungs- und Wahlgesetz (LWG).

 

Das Wahlverfahren

Die Kirchenwahlen werden – wie auch 2013 – als allgemeine Briefwahl durchgeführt.

 

Information und Hilfe …

… gibt es zu allen Themen rund um die Kirchenwahlen im Wahlbüro in Karlsruhe und auf unserer Internetseite www.kirchenwahlen.de

 

Ansprechpartner

Bernd Lange, Annette Barth und Jörg Stephan